Nicht nur zur REACh-Verordnung, sondern auch zu Themen wie Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Stichwort GHS) informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ab sofort. Auch Anfragen, tel. oder per Fax, können dort gestellt werden: www.reach-clp-helpdesk.de
Bitte lesen Sie bei Interesse auch unsere folgende Berichte:
- Information zur neuen europäischen Chemikalienverordnung REACh
- REACh: Welche Anforderungen werden durch die Zertifizierung der Produkte von Lauffenmühle gem. dem internationalen Bluesign® Standard abgedeckt?